Dorferneuerung - Kleinstunternehmerförderung

Was ist die Kleinstunternehmerförderung?

Eine gute Nahversorgung steigert die Lebensqualität für die Menschen in Dörfern enorm. Die Dorferneuerung fördert deshalb bestehende und neue Kleinstunternehmen der Grundversorgung wie Dorfladen, Bäcker und Metzger, Dorfwirtshaus, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe.

Welche Unternehmen sind förderfähig?

Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs: (Tägliche bis wöchentliche Nachfrage)

  • Bäckerei
  • Metzgerei
  • Gastwirtschaft
  • Dorfladen
  • Pflegedienstleistungen

Kleinstunternehmen zur Deckung des regelmäßigen Bedarfs:

  • Handwerksbetriebe (Schreinerei, Autowerkstatt etc.)
  • Dienstleistungsunternehmen (Floristik, Physiotherapeut etc.)
  • Einzelhandel mit Gütern des unregelmäßigen Bedarfs (Fachgeschäfte, Buchhandlung etc.)

Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Wirtschaftlichkeit muss nachgewiesen sein und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gewährleistet werden. Die Förderung des Kleinstunternehmens erfolgt im Rahmen einer Dorferneuerung.

  • Kleinstunternehmen die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und bei denen der Jahresumsatz bei weniger als 2 Mio. € liegt
  • Antragsteller mit einer erforderlichen Qualifikation für die Führung
  • Das Unternehmen muss eigenständig sein und Güter oder Dienstleistungen der Grundversorgung erbringen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen müssen zwischen 10.000 € und 200.000 € liegen. Hierbei wird eine Förderung von max. 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Es gelten die Regelungen für De-minimis-Beihilfen (Gewerbe).

Wie bewerbe ich mich?

Sollten Sie Interesse an dem Förderprogramm haben, wenden Sie sich zunächst an das ILE- Umsetzungsmanagement. Anschließend wird Ihr geplantes Vorhaben vor Antragstellung mit dem Amt für Ländliche Entwicklung besprochen. Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF): http://www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung (Formulare für Kleinstunternehmen der Grundversorgung)