Streuobst für alle!

Was ist das Förderprogramm „Streuobst für alle!“ ?

Mit dem Streuobstpakt möchte die bayerische Staatsregierung bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Obstbäume fördern.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gefördert werden können Kommunen, rechtsfähige Vereine und Verbände. Die Förderung von Bäumen für Privatpersonen kann lediglich über eine Antragstellung eines Vereins erfolgen.

Was wird genau gefördert?

Förderfähig ist Kernobst (Apfel und Birne), Steinobst (Pflaume und Kirsche), Walnuss, Quitte und Wildobst wie etwa Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie und Mispel.

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden hochstämmige Obstgehölze mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Als Eigenanteil verbleiben zum einen Aufwendungen für das Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz etc.) sowie ggf. entstehende Mehrkosten für die Bäume.

Wie bewerbe ich mich?

Sollten Sie Interesse an dem Förderprogramm haben, wenden Sie sich zunächst an das ILE- Umsetzungsmanagement. Weitere Informationen sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELFT): https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/