Regionalbudget 2023

Was ist das Regionalbudget?

Seit bereits drei Jahren haben Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Institutionen und weitere Akteure aus den Gemeinden der ILE die Möglichkeit über das Förderprogramm „Regionalbudget“ Kleinprojekte umzusetzen. Insgesamt stehen der ILE auch im Jahr 2023 wieder Gelder in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Dabei wird der Fördertopf zu 90 % aus Mitteln des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) und zu 10 % aus Eigenmitteln der Allianzgemeinschaft gespeist. Ziel des Regionalbudgets ist es, eine aktiv eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu forcieren und die regionale Identität zu stärken.

Welche Projekte sind förderfähig?

Alle Kleinprojekte mit einem Gesamtvolumen zwischen 500 € und 20.000 € netto sind förderfähig. Zudem muss das Projekt im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen, sowie mindestens einem der Handlungsfelder der ILE zuzuordnen sein. Außerdem sollte das Projekt den Zielen der Integrierten Ländlichen Entwicklung entsprechen sowie einen Nutzen für die Allgemeinheit haben.

Was wird von der Förderung ausgeschlossen?

  • Bereits begonnene Projekte (Projektbeginn startet mit Auftragsvergabe)
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau- Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf oder der Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufende Unterhaltungs- oder Betriebskosten
  • Personalleistungen
  • Einzelbetriebliche Beratungen

Wer kann eine Förderung beantragen?

Das Förderprogramm ist breit aufgestellt und richtet sich an eine Vielzahl von Interessensgruppen. Dies können Vereine, Verbände, Stiftungen, Religiöse Gemeinschaften, Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden sein. Unternehmen haben zusätzlich zum Antrag eine De-minimis-Erklärung einzureichen.

Wie hoch ist die Förderung?

Kleinprojekte können mit bis zu max. 80 % der Nettokosten, maximal jedoch 10.000 € gefördert werden. Über die Bewilligung des zu vergebenden Fördersatzes entscheidet das Entscheidungsgremium.

ACHTUNG: Es wird dringend empfohlen, bei Antrag Stellung möglichst genaue Angebote der Firmen einzuholen. Verändern sich die Kosten zwischen Finanzierungsplan und Endabrechnung, so wird der Fördersatz neu berechnet. Dies wirkt sich auch unmittelbar auf die Fördersumme des Kleinprojekts aus.

Wie bewerbe ich mich?

Erstmalig ist es möglich, dass die Förderanfragen für die Kleinprojekte bereits im Jahr zuvor gestellt werden können, sodass die Projekte fristgerecht zum 01.01.2023 beginnen können. Damit bietet sich den Projektträgern die Chance einen längeren Zeitraum für die Umsetzung in Anspruch zu nehmen. Nichtsdestotrotz muss das Kleinprojekt rechtzeitig bis Ende September 2023 umgesetzt werden.
Wer eine Förderung erhalten möchte muss eine Förderanfrage bei der ILE Dreiländereck stellen. Anträge können bis einschließlich dem 28.10.2022 direkt beim ILE-Management oder den Rathäusern der ILE Gemeinden (z. Hd. an die ILE Dreiländereck) abgegeben werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Idee förderwürdig ist oder Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem ILE-Umsetzungsmanagement auf.

Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier oder auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF):



Abgeschlossene Projekte aus dem Jahr 2022

Abgeschlossene Projekte aus dem Jahr 2021

Abgeschlossene Projekte aus dem Jahr 2020